Trassen- und Serviceeinrichtungen


Sicherheit und Zuverlässigkeit stehen im Schienenverkehr des EVS-Netzes an erster Stelle. Für alle Gleisstrecken, die in ihrem Besitz sind, hat die EVS die Betriebshoheit inne.
1999 erteilte ihr das Land Nordrhein-Westfalen die Zulassung als Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIU). Ihr Streckennetz ist öffentlich, und den Zugang zum Netz und den angeschlossenen Serviceeinrichtungen gewährt die EVS diskriminierungsfrei, ohne zwischen privaten und öffentlichen Anbietern zu unterscheiden (siehe auch die Schienennetz-Benutzungsbedingungen der EVS GmbH (SNB) sowie die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) im Menüpunkt Kundenservice). Strategische Schnittstellen zum Streckennetz der DB AG stellen einen reibungslosen Verkehrsfluss auch auf überregionaler Ebene sicher.



Darüber hinaus werden alle betriebswichtigen Anlagen von der Landeseisenbahnaufsicht (LEA) abgenommen, bevor sie in Betrieb gehen. Anschließend werden sie von der EVS regelmäßig entsprechend den aktuellen technischen Regelwerken inspiziert und gewartet. Hierüber wacht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Damit alle Schienenfahrzeuge sicher auf den Gleisen der EVS unterwegs sind, wird jede Trasse einem standardisierten Prüfverfahren unterzogen und in das Fahrplanwerk der EVS integriert.

Trassenbestellung
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Hier finden Sie alle Informationen zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, Entgelthöhen ...

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